Punkte in Flensburg: Punktesystem, Tilgung und Punkteabbau
Ein Punkt hier, zwei Punkte dort – und plötzlich liegt ein Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde im Briefkasten. Das Punktesystem wirkt auf den ersten Blick einfach, hat aber Tücken: Punkte verfallen nicht so schnell, wie viele glauben, und für die Maßnahmen zählt nicht der Tag des Bescheids, sondern der Tag des Verstoßes. Ich erkläre Ihnen, wie das Fahreignungsregister funktioniert, wann es kritisch wird und wie ich Sie vor weiteren Punkten schütze – in Potsdam, Berlin und Brandenburg.
Was ist das Fahreignungsregister?
Die „Punkte in Flensburg“ werden im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg gespeichert (§ 28 StVG). Eingetragen werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsstraftaten und über Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen – in der Regel ab einer Geldbuße von 60 Euro oder wenn ein Fahrverbot angeordnet wurde. Ein Knöllchen fürs Falschparken bringt also keinen Punkt.
Wie viele Punkte gibt es wofür?
Seit der Reform 2014 gilt eine Skala von einem bis drei Punkten je Verstoß (§ 4 Abs. 2 StVG):
- 1 Punkt – verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten, etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h oder das Handy am Steuer.
- 2 Punkte – besonders schwere Ordnungswidrigkeiten, insbesondere solche mit Fahrverbot, sowie Verkehrsstraftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis.
- 3 Punkte – Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre angeordnet wurde.
Ab wie vielen Punkten wird es ernst?
Die Fahrerlaubnisbehörde reagiert in drei Stufen (§ 4 Abs. 5 StVG):
- 4 bis 5 Punkte: schriftliche Ermahnung mit dem Hinweis auf das freiwillige Fahreignungsseminar.
- 6 bis 7 Punkte: schriftliche Verwarnung. Ein Punkteabbau durch das Seminar ist dann nicht mehr möglich.
- 8 Punkte und mehr: Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Eine neue gibt es frühestens nach sechs Monaten und in der Regel nur mit positivem MPU-Gutachten.
Die Stufen bauen aufeinander auf: Hat die Behörde eine Maßnahme übersprungen, wird Ihr Punktestand auf 5 bzw. 7 Punkte reduziert und die versäumte Maßnahme nachgeholt (§ 4 Abs. 6 StVG). Gerade bei einer drohenden Entziehung lohnt es sich daher, die Reihenfolge genau zu prüfen.
Das Tattagprinzip
Für die Maßnahmen zählt der Punktestand am Tag des letzten Verstoßes, nicht am Tag der Rechtskraft (§ 4 Abs. 5 StVG). Punkte, deren Tilgungsfrist am Tattag noch lief, zählen mit – auch wenn sie bis zur Entscheidung der Behörde längst getilgt wären. Wer auf das baldige Löschen alter Punkte hofft, sollte das kennen.
Wann werden Punkte gelöscht?
Jede Eintragung verjährt für sich – neue Punkte verlängern alte nicht. Die Tilgungsfrist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung (§ 29 StVG) und beträgt:
- 2 Jahre und 6 Monate bei Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt,
- 5 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten und bei Straftaten ohne Entziehung,
- 10 Jahre bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder Sperre.
Danach folgt eine Überliegefrist von einem Jahr: Bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bleibt die Eintragung so lange gespeichert und darf noch für Maßnahmen nach dem Punktesystem verwendet werden – etwa wenn ein Verstoß aus der Zeit vor Ablauf der Tilgungsfrist erst später rechtskräftig wird.
Punkte abbauen mit dem Fahreignungsseminar
Wer 1 bis 5 Punkte hat, kann freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen und damit einen Punkt abbauen (§ 4 Abs. 7 StVG). Das geht nur einmal innerhalb von fünf Jahren, und die Teilnahmebescheinigung muss der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss vorliegen. Maßgeblich ist der Punktestand am Tag, an dem die Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird. Ab 6 Punkten gibt es keinen Abzug mehr.
Wie erfahre ich meinen Punktestand?
Sie können beim Kraftfahrt-Bundesamt jederzeit kostenfrei Auskunft über Ihre Eintragungen verlangen – online mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder schriftlich mit Kopie des Ausweises. Ich empfehle das vor jeder Entscheidung über einen Einspruch: Erst wenn klar ist, wann welche Punkte getilgt werden, lässt sich beurteilen, wie gefährlich ein neuer Punkt ist.
Warum sich ein Einspruch bei Punkten lohnen kann
Ein einzelner Punkt wirkt harmlos. Bei einem Stand von 5, 6 oder 7 Punkten kann er aber die nächste Maßnahme auslösen – bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis. Ein Einspruch bewirkt zunächst, dass der Bescheid nicht rechtskräftig wird. Mit der Akteneinsicht prüfe ich Messung, Fahreridentifizierung, Verfahrensfehler und Verjährung. Nicht selten lässt sich erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird oder die Geldbuße unter die Schwelle sinkt, ab der eingetragen wird. Ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt, sage ich Ihnen offen.
Was Sie jetzt tun sollten
- Fordern Sie Ihre Punkteauskunft beim KBA an.
- Prüfen Sie bei 1 bis 5 Punkten, ob ein Fahreignungsseminar sinnvoll ist – und zwar bevor der nächste Verstoß passiert.
- Machen Sie im Anhörungsbogen keine Angaben zur Sache, bevor Sie beraten wurden.
- Notieren Sie bei jedem Bußgeldbescheid das Zustellungsdatum.
- Klären Sie, ob eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrs-Rechtsschutz besteht.
So vertrete ich Sie
- Ersteinschätzung – Sie schildern mir den Vorwurf und Ihren bisherigen Punktestand. Ich sage Ihnen, wie viel auf dem Spiel steht.
- Einspruch und Akteneinsicht – ich lege fristgerecht Einspruch ein und prüfe die Akte samt Messdaten.
- Strategie – ich gleiche Tattag, Rechtskraft und Tilgungsfristen ab und prüfe, ob die Behörde die Maßnahmenstufen eingehalten hat.
- Durchsetzung – ich verhandle mit Bußgeldstelle und Gericht und vertrete Sie, wenn nötig, auch gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde.
Der Erstkontakt ist kostenlos. Die ausführliche Prüfung Ihrer Akte und die Vertretung sind kostenpflichtig; die Kosten nenne ich Ihnen vorab. Häufig übernimmt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sie. Einen ersten Eindruck zu Ihrem Bescheid erhalten Sie auch über den Online-Check.
Häufige Fragen
Verlängern neue Punkte die Tilgungsfrist alter Punkte?
Nein. Seit 2014 läuft jede Tilgungsfrist für sich. Ein neuer Verstoß hemmt die Löschung älterer Punkte nicht. Allerdings zählen für die Maßnahmen alle Punkte, die am Tattag noch nicht getilgt waren.
Ab welchem Bußgeld gibt es Punkte?
In der Regel ab einer Geldbuße von 60 Euro oder wenn ein Fahrverbot angeordnet wird – und nur bei Verstößen, die im Punktekatalog als verkehrssicherheitsrelevant bewertet sind. Verwarnungsgelder unter 60 Euro werden nicht eingetragen.
Kann ich mit 6 Punkten noch ein Seminar machen?
Freiwillig ja, einen Punkt abziehen gibt es dann aber nicht mehr. Der Punkteabbau ist nur bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten und nur einmal in fünf Jahren möglich.
Ich habe 7 Punkte und einen neuen Bescheid – was nun?
Handeln Sie sofort. Wird der neue Bescheid rechtskräftig und erreichen Sie damit 8 Punkte, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Legen Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch ein oder lassen Sie ihn einlegen, damit die Akte geprüft werden kann.
Wo frage ich meine Punkte ab?
Beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg – online mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder schriftlich mit Ausweiskopie. Die Auskunft ist kostenfrei.
Holen Sie Ihre Punkteauskunft beim KBA ein, bevor Sie einen Bußgeldbescheid akzeptieren. Bei 5 bis 7 Punkten kann ein einziger weiterer Punkt entscheidend sein.