Arbeitsrecht

Mobbing am Arbeitsplatz: Ihre Rechte und Ansprüche

Systematische Ausgrenzung, ständige unberechtigte Kritik, Schikane durch Vorgesetzte oder Kollegen: Mobbing macht krank – und viele Betroffene glauben, rechtlich nichts in der Hand zu haben. Das stimmt nicht. Ich prüfe Ihren Fall, sage Ihnen, welche Ansprüche realistisch sind, und setze sie für Sie durch – in Potsdam, Berlin und Brandenburg.

Wichtig zuerst: nicht vorschnell kündigen. Eine Eigenkündigung „aus Verzweiflung" kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und Ihre Verhandlungsposition schwächen. Dokumentieren Sie stattdessen jeden Vorfall und lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen, bevor Sie Konsequenzen ziehen.

Was ist Mobbing im rechtlichen Sinne?

Die Arbeitsgerichte verstehen unter Mobbing das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Beschäftigten – über einen längeren Zeitraum und mit erkennbarer Zielrichtung. Entscheidend ist der Zusammenhang und die Fortsetzung der einzelnen Handlungen. Eine einmalige Meinungsverschiedenheit, ein harscher Ton oder berechtigte Kritik sind noch kein Mobbing. Erst die Summe und Systematik der Übergriffe macht den Unterschied.

Einen eigenen Straftatbestand „Mobbing" gibt es nicht. Der Schutz ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, dem Arbeitsvertrag und – bei Diskriminierung – dem AGG.

Der Arbeitgeber ist in der Pflicht

Der zentrale Hebel ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§ 241 Abs. 2 BGB, § 618 BGB). Er muss seine Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren – auch vor Mobbing – schützen. Das gilt selbst dann, wenn das Mobbing von Kollegen ausgeht: Sobald der Arbeitgeber davon Kenntnis erhält, muss er einschreiten. Bleibt er untätig, verletzt er eigene Pflichten und haftet unter Umständen selbst.

Kommt eine Diskriminierung wegen eines geschützten Merkmals hinzu – Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexuelle Identität –, greift zusätzlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit eigenen Entschädigungsansprüchen (§ 15 AGG).

Welche Ansprüche bestehen?

Je nach Fall kommen mehrere Ansprüche in Betracht:

  • Unterlassung künftiger Übergriffe.
  • Schadensersatz für materielle Schäden (z. B. Behandlungskosten, Verdienstausfall).
  • Schmerzensgeld bei Verletzung von Gesundheit oder Persönlichkeitsrecht.
  • Entschädigung nach § 15 AGG, wenn eine Diskriminierung vorliegt.
  • Beschäftigungs- oder Schutzmaßnahmen – etwa die Versetzung des Mobbers oder Ihre Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz.

Die Höhe eines Schmerzensgeldes hängt stark vom Einzelfall ab – von Schwere, Dauer und den gesundheitlichen Folgen. Pauschale Beträge lassen sich seriös nicht nennen; das klären wir anhand Ihrer Dokumentation.

Warum das Mobbing-Tagebuch entscheidend ist

Der schwierigste Teil eines Mobbing-Falls ist der Beweis. Wer sich wehren will, muss die einzelnen Vorfälle konkret darlegen. Deshalb ist ein Mobbing-Tagebuch oft der wichtigste Baustein. Halten Sie fest:

  • Datum, Uhrzeit und Ort jedes Vorfalls,
  • was genau geschehen ist – möglichst wörtlich,
  • wer beteiligt war und wer als Zeuge anwesend war,
  • welche Folgen der Vorfall hatte (z. B. Krankschreibung).

Bewahren Sie außerdem E-Mails, Chatnachrichten und Notizen auf und lassen Sie gesundheitliche Folgen ärztlich dokumentieren. Diese Unterlagen sind später vor Gericht Ihr wichtigstes Kapital.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Dokumentieren Sie lückenlos – ab dem ersten Vorfall.
  • Zeigen Sie das Mobbing dem Arbeitgeber schriftlich an und fordern Sie ihn zum Handeln auf. Das aktiviert seine Fürsorgepflicht.
  • Suchen Sie ärztliche oder psychologische Hilfe und lassen Sie sich die Folgen bescheinigen.
  • Beziehen Sie – falls vorhanden – Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung ein.
  • Unterschreiben Sie keine Eigenkündigung und keinen Aufhebungsvertrag, bevor Ihre Ansprüche geprüft sind.

So vertrete ich Sie

  1. Ersteinschätzung – Sie schildern mir die Situation, ich sichte Ihre Dokumentation und sage Ihnen offen, welche Ansprüche tragfähig sind.
  2. Außergerichtliche Klärung – ich fordere den Arbeitgeber zum Einschreiten auf und mache Ihre Ansprüche geltend.
  3. Verhandlung – wo sinnvoll, verhandle ich über Schutzmaßnahmen, Entschädigung oder eine faire Trennungslösung.
  4. Durchsetzung – bleibt eine Einigung aus, vertrete ich Sie vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Ist jede unfaire Behandlung schon Mobbing?

Nein. Einzelne Konflikte, berechtigte Kritik oder ein rauer Umgangston sind noch kein Mobbing. Rechtlich relevant wird es erst durch die Systematik und Fortsetzung der Übergriffe über einen längeren Zeitraum.

Bekomme ich Schmerzensgeld – und in welcher Höhe?

Schmerzensgeld setzt eine Verletzung von Gesundheit oder Persönlichkeitsrecht voraus und muss belegt sein. Die Höhe richtet sich nach Schwere und Dauer sowie den Folgen im Einzelfall. Genau deshalb ist die lückenlose Dokumentation so wichtig.

Sollte ich einfach selbst kündigen?

Möglichst nicht ohne vorherige Beratung. Eine Eigenkündigung kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und Ansprüche entwerten. Oft ist es besser, den Arbeitgeber zunächst in die Pflicht zu nehmen oder eine geregelte Trennungslösung zu verhandeln.

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Rechtsanwältin
Madeleine von Rüden
Rechtsanwältin
Dokumentieren zuerst

Ein Mobbing-Tagebuch mit Datum, Vorfall, Beteiligten und Zeugen ist vor Gericht Ihr wichtigstes Beweismittel. Beginnen Sie damit ab dem ersten Vorfall – und sichern Sie E-Mails und Chatnachrichten.

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