Mobbing vor Gericht: Warum die meisten Klagen scheitern – und wann sie gewinnen
„Mobbing” ist schnell gesagt – vor Gericht aber nur schwer zu gewinnen. Zwei Urteile zeigen mit ungewöhnlicher Klarheit, wo die Grenze verläuft: das eine ganz aktuell aus dem Sommer 2025, das andere ein Musterbeispiel dafür, wann eine Klage Erfolg hat. Wer die beiden nebeneinanderlegt, versteht, worauf es wirklich ankommt.
Der aktuelle Fall: Klage abgewiesen – trotz Tagebuch
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte im Juni 2025 über die Klage einer Altenpflegerin zu entscheiden (Urteil vom 24.06.2025, Az. 5 SLa 20/25). Sie verlangte 30.000 Euro Schmerzensgeld und hatte – vorbildlich – ein detailliertes Mobbing-Tagebuch geführt.
Darin standen unter anderem: wiederholte Anfragen zu Wochenendschichten, ein Streit um Geburtstagsgeschenke, eine organisatorische Änderung des Waschplans, die Beschwerde einer Reinigungskraft, eine Auseinandersetzung über die Raumtemperatur und ein aggressiver Kommentar einer Kollegin im Fahrstuhl.
Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht erkannte darin kein systematisches Mobbing, sondern „typische anlassbezogene Arbeitsplatzkonflikte”, entstanden aus Missverständnissen und Meinungsverschiedenheiten. Im Arbeitsleben übliche Konflikte seien regelmäßig nicht rechtswidrig – auch dann nicht, wenn sie sich über längere Zeit hinziehen.
Die entscheidende Grenze: System statt Summe
Genau hier liegt der Kern fast jedes Mobbing-Verfahrens. Ein Tagebuch allein genügt nicht. Entscheidend ist, ob sich aus den Vorfällen ein erkennbares System ergibt, das darauf angelegt ist, den Betroffenen anzufeinden, zu schikanieren oder zu erniedrigen. Eine bloße Ansammlung einzelner Reibereien – selbst über Monate – reicht nach der Rechtsprechung nicht.
Hinzu kommt eine zweite Hürde: Für ein Schmerzensgeld muss regelmäßig ein ärztliches Gutachten den Zusammenhang zwischen den Vorfällen und einem konkreten Gesundheitsschaden belegen. Fehlt dieser Kausalitätsnachweis, scheitert die Klage oft schon daran.
Der Gegenpol: Wann Schmerzensgeld fließt
Dass Mobbing-Klagen sehr wohl gewinnen können, zeigt ein Fall aus Bremen (Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, Urteil vom 22.03.2022, Az. 12 Ca 12042/21). Betroffen war eine langjährige Personalreferentin, zugleich Betriebsratsvorsitzende. Gegen sie wurden binnen kurzer Zeit über zehn Maßnahmen eingeleitet: mehrere Kündigungsversuche, Verdachtsanhörungen wegen angeblichen Prozess- und Arbeitszeitbetrugs, eine Gehaltskürzung unter Missachtung der Pfändungsfreigrenzen, ein Hausverbot, der Entzug der Homeoffice-Regelung und die Rückforderung von Kinderbetreuungszuschüssen.
Das Gericht sah darin eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts und sprach 15.000 Euro Schmerzensgeld zu. Bemerkenswert: Verurteilt wurden der Betreiber und der Geschäftsführer persönlich – als Gesamtschuldner.
Der Unterschied zum Fall aus Mecklenburg-Vorpommern liegt nicht in der Menge der Vorfälle, sondern in ihrer Qualität und Dichte: eine hohe Zahl unrechtmäßiger Maßnahmen in kurzer Zeit, unsachliche und diffamierende Vorwürfe, die plötzliche Abkehr von jahrelang gelebter Praxis ohne sachlichen Grund. Erst die Gesamtschau dieser Maßnahmen ergab das Bild systematischer Schikane – während einzelne Akte für sich genommen noch neutral gewirkt hätten.
Was Betroffene daraus mitnehmen sollten
- Dokumentieren Sie – aber auf Systematik hin. Nicht jede Reiberei gehört ins Tagebuch, sondern die Vorfälle, die zusammen ein Muster ergeben: wer, wann, was, mit welcher Zielrichtung, mit welchen Zeugen.
- Sichern Sie die gesundheitlichen Folgen ärztlich. Ohne belegten Kausalzusammenhang ist ein Schmerzensgeld schwer durchzusetzen.
- Denken Sie in der Gesamtschau. Der Bremer Fall wurde nicht über einen einzelnen Vorfall gewonnen, sondern über das Gesamtbild.
- Lassen Sie früh einordnen, ob ein Fall trägt. Genau an der Grenze zwischen „Alltagskonflikt” und „System” entscheiden sich diese Verfahren – und diese Einschätzung ist juristisch anspruchsvoll.
Die beiden Urteile sind kein Widerspruch, sondern zwei Seiten derselben Medaille: Die Hürden für Mobbing-Klagen sind hoch, aber nicht unüberwindbar. Ob Ihr Fall die Grenze überschreitet, klären wir in einer Ersteinschätzung.
→ Ausführlich zu Ihren Rechten und Ansprüchen: Mobbing am Arbeitsplatz