Kostenlose Ersteinschätzung
Ich biete eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung in den Bereichen Bankrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht an. Diese soll Ihnen eine erste Einschätzung ermöglichen, ob in Ihrer Angelegenheit rechtliche Handlungsmöglichkeiten bestehen und wie sinnvoll ein weiteres Vorgehen ist.
Ablauf der Ersteinschätzung
In einem kurzen Telefonat schildern Sie mir, worum es in Ihrem Fall geht. Auf dieser Grundlage gebe ich Ihnen eine erste Einschätzung dazu, wie die Rechtslage grundsätzlich zu bewerten ist und welche Möglichkeiten bestehen. Soweit dies ohne Prüfung von Unterlagen möglich ist, spreche ich auch an, wie die Erfolgsaussichten einzuschätzen sind und ob ein anwaltliches Vorgehen aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht in Betracht kommt.
Umfang der Ersteinschätzung
Die kostenlose Ersteinschätzung beschränkt sich auf eine erste rechtliche Einschätzung auf Basis Ihrer mündlichen Angaben. Sie ersetzt keine umfassende rechtliche Prüfung. Eine Durchsicht oder Bewertung von Verträgen, Schriftverkehr oder sonstigen Unterlagen ist nicht Gegenstand des Erstgesprächs.
Zeigt sich, dass für eine belastbare Beurteilung eine weitergehende Prüfung erforderlich ist, weise ich Sie hierauf hin.
Weiteres Vorgehen und Kosten
Im Anschluss an die Ersteinschätzung informiere ich Sie darüber, welche weiteren Schritte möglich sind und mit welchen Kosten eine weitergehende Prüfung oder Beauftragung verbunden wäre. Sie entscheiden anschließend, ob und in welchem Umfang Sie mich beauftragen möchten. Eine Verpflichtung zur Mandatserteilung besteht nicht.