Rechtsgebiet

Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Potsdam

Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer insbesondere im Raum Berlin, Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Brandenburg an der Havel, Teltow-Fläming, Havelland, aber auch bundesweit, je nach Themengebiet.
  • Ersteinschätzung
  • Jahrelange Erfahrung im Bereich des Arbeitsrechts
  • Beratung und Vertretung im Raum Berlin und Brandenburg
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Madeleine von Rüden
Ihre Anwältin für Arbeitsrecht in Potsdam
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Arbeitnehmer

Kündigung erhalten – was tun? Kündigungsschutzklage und Ihre Chancen

Eine Kündigung kommt oft überraschend – und dann läuft die Zeit. Wenn Sie sich gegen Ihre Kündigung wehren möchten, müssen Sie schnell handeln.

Wichtig: Sie haben nur 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Chancen realistisch einzuschätzen und die richtige Strategie zu wählen – ob Weiterbeschäftigung oder Abfindung.

Kündigung erhalten – diese Frist ist entscheidend

Nach Zugang der Kündigung beginnt eine kurze, aber entscheidende Frist: Innerhalb von 3 Wochen müssen Sie Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.

Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst dann, wenn sie eigentlich rechtswidrig war. Zögern Sie daher nicht, Ihre Situation frühzeitig prüfen zu lassen.

→ Ausführlich dazu: Kündigung & Kündigungsschutz

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Viele Kündigungen sind rechtlich angreifbar. Häufige Gründe sind:

  • Es liegt kein ausreichender Kündigungsgrund vor
  • Das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung
  • Formale Fehler wurden gemacht
  • Der Betriebsrat wurde nicht ordnungsgemäß beteiligt
  • Eine erforderliche Abmahnung fehlt

Gerade Arbeitgeber machen in der Praxis häufig Fehler – oft mit guten Erfolgsaussichten für Arbeitnehmer.

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist in der Regel klar strukturiert:

  1. Klageeinreichung – Die Klage wird beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht.
  2. Gütetermin – Bereits nach kurzer Zeit findet ein erster Termin statt. Ziel ist eine schnelle Einigung zwischen den Parteien.
  3. Kammertermin – Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Gericht nach einer ausführlicheren Verhandlung.

Viele Verfahren enden bereits im Gütetermin.

Abfindung – habe ich einen Anspruch?

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in den meisten Fällen nicht. In der Praxis wird jedoch häufig eine Abfindung gezahlt – insbesondere dann, wenn:

  • die Kündigung rechtlich angreifbar ist
  • der Arbeitgeber ein Prozessrisiko vermeiden möchte
  • eine schnelle Lösung für beide Seiten sinnvoll ist

Die Höhe der Abfindung hängt stark vom Einzelfall ab.

→ Ausführlich dazu: Abfindung bei Kündigung – Höhe & Verhandlung

Kündigungsschutzklage oder Abfindung – welche Strategie ist richtig?

Nicht in jedem Fall ist das Ziel, den Arbeitsplatz zu behalten. Gemeinsam klären wir:

  • Wie hoch sind Ihre Erfolgsaussichten?
  • Ist eine Weiterbeschäftigung realistisch?
  • Welche Abfindung kann erreicht werden?

Eine durchdachte Strategie entscheidet oft über den finanziellen Ausgang des Verfahrens.

Was Sie jetzt tun sollten

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben:

  • Notieren Sie die 3-Wochen-Frist
  • Unterschreiben Sie nichts vorschnell
  • Sichern Sie relevante Unterlagen
  • Lassen Sie Ihre Kündigung rechtlich prüfen

Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Möglichkeiten.

Jetzt Kündigung prüfen lassen

Ich berate und vertrete Sie im gesamten Kündigungsschutzverfahren – schnell, klar und strategisch. Sie erhalten:

  • eine realistische Einschätzung Ihrer Chancen
  • eine klare Handlungsempfehlung
  • Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte
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Arbeitnehmer

Abfindung im Arbeitsrecht: Ansprüche, Höhe und Durchsetzung

Eine Abfindung ist keine automatisch geschuldete Zahlung, sondern das Ergebnis einer Verhandlung oder eines rechtlichen Drucks. Sie entsteht typischerweise dann, wenn eine Kündigung angreifbar ist oder der Arbeitgeber ein Prozessrisiko vermeiden möchte.

Was anwaltliche Unterstützung für Arbeitnehmer bewirken kann

Eine anwaltliche Vertretung im Arbeitsrecht zielt nicht nur auf Beratung, sondern auf eine spürbare Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des Arbeitnehmers ab.

Zunächst erfolgt eine rechtliche Prüfung der Kündigung. Dabei wird untersucht, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist, ob formale Fehler vorliegen oder ob Beteiligungsrechte wie die Anhörung des Betriebsrats verletzt wurden. Bereits diese Prüfung kann die Verhandlungsposition deutlich stärken.

Ist die Kündigung angreifbar, wird dieses rechtliche Risiko gezielt genutzt, um eine höhere Abfindung zu verhandeln. Arbeitgeber sind in solchen Fällen häufig bereit, deutlich über Standardlösungen hinauszugehen, um einen Kündigungsschutzprozess zu vermeiden.

Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, wird die Abfindung regelmäßig im Rahmen eines Vergleichs ausgehandelt. Dabei spielen Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und das Prozessrisiko eine entscheidende Rolle. Ziel ist ein wirtschaftlich möglichst vorteilhaftes Ergebnis für die betroffene Person.

Auch Aufhebungsverträge werden vor der Unterzeichnung geprüft. Dadurch lassen sich Nachteile wie zu niedrige Abfindungen oder Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld vermeiden.

Einfluss auf die Höhe der Abfindung

In der Praxis orientiert sich die Höhe einer Abfindung häufig an der sogenannten Regelabfindung. Diese liegt meist bei etwa 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr und dient als Ausgangspunkt für Verhandlungen.

Dieser Wert ist jedoch nicht verbindlich und wird in vielen Fällen deutlich überschritten. Höhere Abfindungen entstehen insbesondere dann, wenn eine Kündigung rechtlich angreifbar ist, ein Kündigungsschutzprozess hohe Erfolgsaussichten für den Arbeitnehmer bietet oder der Arbeitgeber ein erhebliches Prozessrisiko vermeiden möchte. Auch Faktoren wie lange Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten oder besondere Schutzrechte können zu einer deutlichen Erhöhung führen.

In der anwaltlichen Praxis wird daher häufig versucht, über die Regelabfindung hinausgehende Beträge durchzusetzen, insbesondere durch Nutzung der Verhandlungsposition im Rahmen eines Vergleichs oder durch die Drohung bzw. Führung eines Kündigungsschutzverfahrens.

Handlungsempfehlung für Arbeitnehmer

Vor der Unterzeichnung einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags sollte immer eine rechtliche Prüfung erfolgen. Entscheidend ist, keine vorschnellen Vereinbarungen zu treffen, da diese die Verhandlungsposition erheblich verschlechtern können. In vielen Fällen kann bereits durch eine anwaltliche Prüfung oder die Einleitung eines Kündigungsschutzverfahrens eine deutlich höhere Abfindung erreicht werden.

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Arbeitnehmer

Überprüfung Ihres Arbeitsvertrages

Haben Sie einen neuen Job gefunden und nun einen Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorzuliegen? Dann erst einmal herzlichen Glückwunsch!

Gern prüfen wir vor Unterzeichnung für Sie, ob der Arbeitsvertrag irgendwelche rechtlichen Auffälligkeiten oder gar unwirksame Klauseln enthält. Als Arbeitnehmer sitzen Sie häufig am kürzeren Hebel und sollten daher umso mehr anwaltliche Verstärkung in Anspruch nehmen.

Im Rahmen unserer Ersteinschätzung verschaffen wir uns einen ersten Überblick über die zu klärenden Fragestellungen und machen Ihnen dann ein konkretes Kostenangebot, auf dessen Grundlage Sie dann entscheiden, ob Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten oder nicht.

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Arbeitnehmer

Streit um Urlaubsanspruch – Hilfe für Arbeitnehmer

Möchten Sie Urlaub nehmen, Ihr Chef erlaubt es Ihnen aber nicht oder nicht wie gewünscht?

Beim Thema Urlaub gibt es immer wieder Streit über allerlei rechtliche Fragestellungen. Häufig besteht Unsicherheit, ob, wie oft, wie lange am Stück und wann man als Arbeitnehmer seinen Urlaub nehmen darf und wie weit sich der Arbeitgeber hier mitbestimmen darf.

Was rechtlich zulässig ist oder nicht, ist eine Frage des Einzelfalls. Sind Sie unsicher oder fühlen sich ungerecht behandelt? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Im Rahmen unserer Ersteinschätzung können wir Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage verschaffen und Ihnen im weiteren Verlauf ggf. bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen behilflich sein.

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Arbeitnehmer

Streit um Resturlaub als Arbeitnehmer

Haben Sie Zweifel, dass Ihr Resturlaub richtig berechnet wurde und möchten das einmal rechtlich überprüfen lassen und/oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen?

Gern verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre individuelle Situation und beantworten Ihnen Fragen rund um das Thema Resturlaub. Sollte der Resturlaub falsch berechnet worden sein, übernehmen wir auch gern die Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber und fordern Ihre Rechte bei diesem ein.

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Arbeitnehmer

Lohnzahlung einfordern/Lohnkürzung entgegenwirken

Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen mit oder ohne Begründung den Lohn gekürzt oder die Lohnzahlung gar komplett ausgesetzt? Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber Ihren Angestellten den Lohn streitig machen, obwohl diese einen Anspruch auf Lohnzahlung haben.

Ein häufiges Beispiel ist die Aussetzung der Lohnzahlung bei plötzlicher Krankheit nach einer Kündigung. Der Abreitgeber meint, die Krankschreibung sei nur vorgeschoben und eine Lohnzahlung daher nicht geschuldet. Ob und was man dem Vorbringen wirksam entgegenhalten kann, erfahren Sie bei uns in unserer Ersteinschätzung.

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Arbeitgeber

Kündigungsschutzklage für Arbeitgeber – rechtssicher reagieren und Risiken im Arbeitsrecht minimieren

Erhebt ein Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage, stehen Arbeitgeber vor der Aufgabe, die Wirksamkeit der Kündigung rechtlich zu überprüfen und das arbeitsgerichtliche Verfahren strategisch zu begleiten.

Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die ausgesprochene Kündigung vor dem Arbeitsgericht Bestand hat oder ob wirtschaftliche Risiken – insbesondere durch Vergleich oder Abfindung – entstehen können.

Kündigungsschutzklage erhalten – was Arbeitgeber jetzt prüfen sollten

Nach Zustellung einer Kündigungsschutzklage beginnt das arbeitsgerichtliche Verfahren. Für Arbeitgeber ist es entscheidend, frühzeitig eine rechtliche Bewertung der Kündigung vorzunehmen. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob die Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) wirksam ist und ob die formellen und inhaltlichen Voraussetzungen eingehalten wurden.

Eine strukturierte Prüfung umfasst insbesondere die Kündigungsgründe, die Dokumentation im Betrieb sowie die Einhaltung arbeitsrechtlicher Formalien.

Risiken im Kündigungsschutzverfahren für Arbeitgeber

Ein Kündigungsschutzprozess ist für Arbeitgeber regelmäßig mit finanziellen und organisatorischen Risiken verbunden. Dazu zählen insbesondere die mögliche Unwirksamkeit der Kündigung sowie daraus resultierende Annahmeverzugsansprüche, wenn das Arbeitsverhältnis während des Verfahrens fortbesteht.

Auch die Dauer des Verfahrens und die damit verbundene wirtschaftliche Unsicherheit spielen in der Praxis eine wesentliche Rolle. In vielen Fällen entsteht dadurch ein erheblicher Druck, frühzeitig eine tragfähige Lösung zu finden.

Häufige Fehler bei der Kündigung aus Arbeitgebersicht

In der arbeitsgerichtlichen Praxis zeigt sich, dass Kündigungen häufig an vermeidbaren Fehlern scheitern. Besonders relevant sind dabei unzureichende oder fehlende Abmahnungen bei verhaltensbedingten Kündigungen sowie Defizite in der Dokumentation von Pflichtverletzungen.

Auch bei betriebsbedingten Kündigungen treten regelmäßig Fehler bei der Sozialauswahl auf. Hinzu kommen formale Probleme, etwa im Zusammenhang mit der Anhörung des Betriebsrats oder der korrekten Erstellung des Kündigungsschreibens. Diese Aspekte sind häufig entscheidend für den Ausgang des Kündigungsschutzverfahrens.

Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht

Das arbeitsgerichtliche Verfahren beginnt in der Regel mit einem zeitnah anberaumten Gütetermin. Ziel dieses Termins ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erreichen und das Verfahren möglichst frühzeitig zu beenden.

Kommt es zu keiner Einigung, folgt der Kammertermin, in dem das Gericht den Sachverhalt umfassend rechtlich prüft und eine Entscheidung trifft. Der Verlauf hängt maßgeblich von der rechtlichen Bewertung der Kündigung sowie der gewählten Prozessstrategie ab.

Abfindung im Kündigungsschutzprozess – rechtliche und wirtschaftliche Bewertung

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht im Kündigungsschutzrecht grundsätzlich nicht. Gleichwohl werden in der arbeitsgerichtlichen Praxis häufig Vergleiche geschlossen, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung vorsehen.

Für Arbeitgeber stellt sich dabei regelmäßig die Frage, ob eine vergleichsweise Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob die Kündigung im Prozess konsequent verteidigt werden sollte. Die Entscheidung hängt insbesondere von den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage sowie den betrieblichen Auswirkungen ab.

Strategie im Kündigungsschutzverfahren für Arbeitgeber

Die richtige Vorgehensweise im Kündigungsschutzprozess richtet sich stets nach dem konkreten Einzelfall. In Betracht kommt sowohl die gerichtliche Verteidigung der Kündigung als auch eine wirtschaftlich sinnvolle Vergleichslösung im Rahmen von Verhandlungen.

Ziel einer strategischen Prozessführung ist es, rechtliche Risiken zu minimieren und zugleich wirtschaftlich nachteilige Ergebnisse – etwa hohe Abfindungszahlungen oder lange Verfahren – zu vermeiden.

Vertretung im Kündigungsschutzverfahren für Arbeitgeber

Ich berate und vertrete Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten. Die Tätigkeit umfasst die rechtliche Bewertung der Kündigung, die Entwicklung einer geeigneten Prozessstrategie sowie die Vertretung in gerichtlichen Verhandlungen und Vergleichsgesprächen.

Ein strukturierter und frühzeitiger Ansatz ermöglicht es, arbeitsrechtliche Risiken zu erkennen und das Verfahren zielgerichtet zu steuern. Für eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten der Kündigung stehe ich kurzfristig zur Verfügung.

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Arbeitgeber

Abfindung für Arbeitgeber – rechtliche Absicherung und Kostenkontrolle

Abfindungen sind kein gesetzlich verpflichtendes Instrument, sondern ein Mittel zur Risikosteuerung. Sie werden eingesetzt, um Kündigungsschutzklagen zu vermeiden, Verfahren zu beenden oder Personalmaßnahmen sozial verträglich umzusetzen.

Was eine anwaltliche Begleitung für Arbeitgeber leistet

Eine arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber beginnt bereits vor Ausspruch einer Kündigung. Zunächst wird geprüft, ob die geplante Kündigung rechtlich tragfähig ist. Dabei werden insbesondere die Sozialauswahl, die Dokumentation von Kündigungsgründen und formale Anforderungen analysiert.

Besteht ein erhöhtes Prozessrisiko, werden Strategien entwickelt, um dieses Risiko zu reduzieren. Dazu gehört häufig die rechtssichere Gestaltung von Aufhebungsverträgen, die eine kalkulierbare Beendigung des Arbeitsverhältnisses ermöglichen.

Besonders relevant ist die Begleitung in einem laufenden Kündigungsschutzprozess. In dieser Phase entscheidet sich regelmäßig, ob überhaupt eine Abfindung gezahlt werden muss und in welcher Höhe. Durch eine konsequente Prozessführung und eine sorgfältige rechtliche Argumentation kann das Ziel erreicht werden, Abfindungszahlungen deutlich zu reduzieren oder in geeigneten Fällen vollständig zu vermeiden. Gleichzeitig ermöglicht eine strategische Prozessführung eine bessere Verhandlungsposition im Vergleichsweg, sodass unnötig hohe Einigungen verhindert werden.

In laufenden Kündigungsschutzverfahren liegt der Fokus insgesamt auf einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung. Ziel ist es, überhöhte Abfindungsforderungen zu vermeiden und gleichzeitig eine rechtssichere Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen.

Handlungsempfehlung für Arbeitgeber

Vor jeder Kündigung sollte eine vollständige rechtliche Prüfung erfolgen, insbesondere zur Sozialauswahl und zur Beweislage. Ziel ist es, Prozessrisiken frühzeitig zu erkennen und durch strukturierte Aufhebungsvereinbarungen oder Vergleichslösungen kontrollierbar zu machen. Dadurch lassen sich unnötig hohe Abfindungszahlungen und langwierige Gerichtsverfahren in vielen Fällen vermeiden.

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Arbeitgeber

Ausgestaltung / Anfertigung eines Arbeitsvertrages

Möchten Sie als Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis begründen und benötigen Sie Hilfe bei der Ausgestaltung eines Arbeitsvertrags. Soll der Arbeitsvertrag nur für ein spezielles Arbeitsverhältnis gelten oder wollen Sie eine Vorlage für einen Arbeitsvertrag, den Sie möglichst auch für andere Arbeitsverhältnisse benutzen können? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Wir stellen Ihnen nach unserem Baukastensystem – je nach Ihren Bedürfnissen, Wünschen und Anforderungen – einen rechtssicheren Arbeitsvertrag zusammen, den Sie je nach Größe Ihres Betriebs entweder maßgeschneidert oder für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen verwenden können. Die Kosten hierfür sind ganz individuell und hängen von verschiedenen Kriterien (wie z.B. Größe des Unternehmens, Anzahl der Mitarbeiter, Besonderheiten in der Vertragsgestaltung etc. ab).

Nutzen Sie unsere Ersteinschätzung, um uns Ihre individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen mitzuteilen. Sie erhalten dann von uns ein konkretes Kostenangebot, auf dessen Grundlage Sie entscheide können, ob eine Beauftragung für Sie in Frage kommt oder nicht. Rufen Sie uns gern an oder schreiben uns eine Mail. Wir melden uns in der Regel noch am selben (spätestens am nächsten) Werktag bei Ihnen.

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Arbeitgeber

Streit um Urlaubsanspruch – Hilfe für Arbeitgeber

Sind Sie sich als Arbeitgeber unsicher, ob, wie oft, wie lange am Stück und wann Sie Ihren Angestellten Urlaub gewähren müssen und inwieweit Sie mitbestimmen dürfen? Beim Thema Urlaub gibt es immer wieder Streit über allerlei rechtliche Fragestellungen.

Häufig bestehen Unsicherheiten, was rechtlich erlaubt ist und was nicht. Wenn Sie eine fundierte rechtliche Beratung zum Thema Urlaubsanspruch wünschen, dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Wir prüfen in Ihrem Fall individuellen Fall die Rechtslage und geben Ihnen eine Handlungsempfehlung mit an die Hand.

Bei fortgeschrittenen urlaubsrechtlichen Streitigkeiten übernehmen wir auch gern die rechtliche Vertretung – außergerichtlich sowie vor Gericht.

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Ersteinschätzung

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