Verkehrsrecht

Unfallregulierung nach unverschuldetem Verkehrsunfall

Sie hatten einen Verkehrsunfall und tragen keine Mitschuld? Dann setze ich für Sie sämtliche Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch – professionell, umfassend und für Sie im außergerichtlichen Bereich kostenfrei.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung grundsätzlich auch die Anwaltskosten im außergerichtlichen Verfahren. Sie erhalten vollen Rechtsschutz, ohne in Vorleistung gehen zu müssen.

Welche Ansprüche ich für Sie durchsetze

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht Ihnen weit mehr zu als nur der reine Reparaturbetrag. In der Praxis werden viele Ansprüche von der gegnerischen Versicherung übersehen, gekürzt oder schlicht nicht ausgezahlt. Zu den typischen Positionen zählen:

  • Reparaturkosten oder fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis
  • Merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeugs
  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Abschlepp- und Bergungskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Schmerzensgeld bei Personenschäden
  • Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
  • An- und Abmeldekosten bei Totalschaden
  • Auslagenpauschale

Warum Sie einen Anwalt einschalten sollten

Die gegnerische Versicherung hat ein wirtschaftliches Interesse daran, möglichst wenig zu zahlen. Sie vertritt nicht Ihre Interessen, sondern die ihres Versicherungsnehmers. In der Praxis führt das regelmäßig zu Problemen:

  • Reparaturkosten werden auf „günstigere Partnerwerkstatt“ gekürzt
  • Wertminderung wird zu niedrig angesetzt oder verweigert
  • Nutzungsausfall wird nicht anerkannt
  • Stundenverrechnungssätze werden willkürlich reduziert
  • Gutachterkosten werden nicht vollständig erstattet

Als unabhängige Rechtsanwältin vertrete ich ausschließlich Ihre Interessen und sorge dafür, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen in voller Höhe erhalten.

Was kostet mich die anwaltliche Vertretung?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die außergerichtlichen Anwaltskosten. Die Regulierung ist für Sie im Regelfall kostenfrei, wenn Sie keine Mitschuld tragen. Bei Teilschuld werden die Kosten anteilig übernommen.

Unabhängiges Sachverständigengutachten

Ab einem Schaden von ca. 1.000 € haben Sie das Recht auf ein unabhängiges Sachverständigengutachten – ebenfalls auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Das von der Versicherung selbst beauftragte „Prüfbericht“ ist kein vollwertiger Ersatz dafür und fällt erfahrungsgemäß zu Ihren Ungunsten aus.

Ich arbeite mit erfahrenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen zusammen und empfehle Ihnen einen passenden Gutachter. Den gesamten Prozess begleite ich, damit Ihre Ansprüche korrekt beziffert und durchgesetzt werden.

Ablauf der Unfallregulierung

  1. Kontaktaufnahme – Sie schildern mir den Unfallhergang und übersenden die vorhandenen Unterlagen.
  2. Haftungsprüfung – Wir klären gemeinsam, ob eine Unfallgegnerhaftung vorliegt und welche Ansprüche bestehen.
  3. Beauftragung eines Sachverständigen – Bei größeren Schäden empfehle ich einen unabhängigen Gutachter.
  4. Schadensmeldung – Ich melde den Schaden bei der gegnerischen Versicherung an und fordere sämtliche Positionen ein.
  5. Durchsetzung der Ansprüche – Kommt es zu Kürzungen oder Verweigerungen, setze ich Ihre Ansprüche außergerichtlich und nötigenfalls gerichtlich durch.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Verhandeln Sie nicht direkt mit der gegnerischen Versicherung
  • Unterschreiben Sie keine vorschnellen Erklärungen oder Abfindungsangebote
  • Sammeln Sie alle Unterlagen: Unfallbericht, Fotos, Arztberichte, Belege
  • Nehmen Sie früh anwaltliche Hilfe in Anspruch – vor der ersten Kommunikation mit der Versicherung
Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin
Madeleine von Rüden
Rechtsanwältin
Für Sie kostenfrei

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Anwaltskosten. Sie erhalten volle Unterstützung ohne eigenes Kostenrisiko.

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Schildern Sie mir den Unfallhergang – telefonisch oder per Kontaktformular.
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