Bankrecht

Prämiensparvertrag bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse (MBS) prüfen lassen

Kündigung oder Aufhebungsvertrag zu Ihrem Prämiensparvertrag erhalten? Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfe ich für Sie, ob die Kündigung wirksam ist und ob Ihnen aus einer Zinsnachberechnung weitergehende Ansprüche zustehen.
  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Prüfung von Kündigung, Aufhebungsvertrag & Zinsnachberechnung
  • Bundesweite Beratung & Vertretung
  • Mehr als 13 Jahre Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht
Vertrag jetzt prüfen lassen Kostenlose Ersteinschätzung Kurzes Telefonat, in dem ich Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrem Anliegen gebe. Die Prüfung von Unterlagen oder eine ausführliche Beratung sind nicht enthalten und kostenpflichtig. Mehr erfahren
Foto Anwältin
Madeleine von Rüden
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kostenlose Ersteinschätzung

Lassen Sie Ihren Prämiensparvertrag prüfen

Schritt {{ step }} von {{ fragen.length }}
Mehrfachauswahl möglich
← Zurück
Wie kann ich Sie erreichen?

Bitte hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten, um eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Fall zu erhalten.

Kostenlos & unverbindlich
SSL gesicherte Datenübertragung
← Zurück
Anfrage verschickt

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich werde mich zeitnah persönlich bei Ihnen zurückmelden.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?

Viele Kundinnen und Kunden der Mittelbrandenburgischen Sparkasse (MBS) besitzen noch Prämiensparverträge wie „S-Vorsorgesparen flexibel“ oder vergleichbare Sparmodelle aus den Jahren 2001 und 2002. Diese Verträge erreichen derzeit nach und nach ihre höchste Prämienstufe.

Die MBS nimmt dies häufig zum Anlass, Kundinnen und Kunden auf eine mögliche Beendigung des Vertrags hinzuweisen, Kündigungen auszusprechen oder Aufhebungsverträge anzubieten.

Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach bestimmte Prämiensparverträge unter bestimmten Voraussetzungen nach Erreichen der höchsten Prämienstufe ordentlich kündbar sein können. Ob diese Voraussetzungen in Ihrem konkreten Fall tatsächlich vorliegen, sollte individuell geprüft werden.

Nicht vorschnell unterschreiben

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird. Häufig enthalten solche Vereinbarungen einen Vergleichs- oder Abfindungsbetrag, mit dem gleichzeitig mögliche Ansprüche aus einer Zinsnachberechnung abgegolten werden sollen.

Mit Ihrer Unterschrift verzichten Sie unter Umständen auf weitergehende Ansprüche, ohne deren tatsächliche Höhe zu kennen.

Deshalb gilt: Unterschreiben Sie niemals ungeprüft.

Zinsnachberechnung prüfen lassen

In zahlreichen Prämiensparverträgen bestehen seit Jahren Streitigkeiten über die korrekte Anpassung der variablen Verzinsung. Der BGH hat hierzu wichtige Grundsätze für die Zinsnachberechnung entwickelt.

Ob die von der Sparkasse vorgenommene (Nach-)Berechnung korrekt und vollständig ist, lässt sich regelmäßig nur durch eine genaue Prüfung feststellen. Nicht selten bestehen Zweifel daran, ob die angebotenen Vergleichsbeträge den tatsächlichen Ansprüchen entsprechen.

Prämiensparvertrag der MBS
Meine Prüfung für Sie

Ich prüfe für Sie:

  • die Wirksamkeit einer ausgesprochenen oder angekündigten Kündigung,
  • den Inhalt eines angebotenen Aufhebungsvertrags,
  • die von der Sparkasse verwendeten Berechnungsgrundlagen für eine Zinsnachberechnung,
  • die Plausibilität der angesetzten Parameter und Berechnungsmethoden,
  • mögliche finanzielle und rechtliche Risiken einer Unterschrift.

Sie erhalten eine verständliche Einschätzung, ob das Angebot sinnvoll erscheint und welche Punkte vor einer Entscheidung unbedingt berücksichtigt werden sollten.

Jetzt Vertrag prüfen lassen

Lassen Sie Ihre Unterlagen vor einer Unterschrift prüfen

Wenn Sie einen Prämiensparvertrag der MBS besitzen und bereits ein Schreiben, eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, lassen Sie die Unterlagen vor einer Unterschrift prüfen. Eine frühzeitige Prüfung kann helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Bei bestehender Rechtsschutzversicherung werden die Kosten der Prüfung häufig übernommen – die Deckungsanfrage stelle ich gerne für Sie.

Vertrag jetzt prüfen lassen Kostenlose Ersteinschätzung Kurzes Telefonat, in dem ich Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrem Anliegen gebe. Die Prüfung von Unterlagen oder eine ausführliche Beratung sind nicht enthalten und kostenpflichtig. Mehr erfahren