Verkehrsordnungswidrigkeit

Geschwindigkeitsüberschreitung

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind die am häufigsten begangene Ordnungswidrigkeit im Deutschen Straßenverkehr. Wer bei einer Geschwindigkeitskontrolle erfasst wird, muss teilweise mit hohen Bußgeldern, Punkten und sogar Fahrverboten rechnen.

Inhalt

Bußgeldkatalog 2026

Nachfolgend möchten wir Ihnen die aktuellen Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen aufzeigen. Gut zu wissen: Der Bußgeldkatalog gilt bundesweit. Es macht also keinen Unterschied ob Sie in München oder Kiel geblitzt wurden – es fallen in allen Bundesländern die gleichen Strafen an.

Bußgeldtabelle: Innerorts / PKW

Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
1 bis 10 Km/h30 Euro––
11 bis 15 Km/h50 Euro––
16 bis 20 Km/h70 Euro––
21 bis 25 Km/h115 Euro1 Punkt–
26 bis 30 Km/h180 Euro1 Punkt1 Monat *
31 bis 40 Km/h260 Euro2 Punkte1 Monat
41 bis 50 Km/h400 Euro2 Punkte1 Monat
51 bis 60 Km/h560 Euro2 Punkte2 Monate
61 bis 70 Km/h700 Euro2 Punkte3 Monate
Mehr als 70 Km/h800 Euro2 Punkte3 Monate
* Wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres über 26 Km/h zu schnell gefahren sind.

Bußgeldtabelle: Außerorts / PKW

Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
1 bis 10 Km/h20 Euro––
11 bis 15 Km/h40 Euro––
16 bis 20 Km/h60 Euro––
21 bis 25 Km/h100 Euro1 Punkt–
26 bis 30 Km/h150 Euro1 Punkt1 Monat *
31 bis 40 Km/h200 Euro1 Punkte1 Monat *
41 bis 50 Km/h320 Euro2 Punkte1 Monat
51 bis 60 Km/h480 Euro2 Punkte1 Monate
61 bis 70 Km/h600 Euro2 Punkte2 Monate
Mehr als 70 Km/h700 Euro2 Punkte3 Monate
* Wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres über 26 Km/h zu schnell gefahren sind.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Nachdem Sie geblitzt wurden, muss die zuständige Behörde Ihnen innerhalb von 3 Monaten den Bußgeldbescheid zustellen. Sollten mehr als 3 Monate zwischen dem Tag der Tat und der Zustellung des Bußgeldbescheids vergangen sein, so gilt die Tat als verjährt.

Sobald der Bußgeldbescheid bei Ihnen eingegangen ist, haben Sie 14 Tage lang Zeit, Einspruch einzulegen. Doch auch mit dem Eingang eines Anhörungsbogens bestehen bereits Möglichkeiten, Gründe für einen Einspruch zu finden.

In vielen Fällen muss aber zunächst Ihre persönliche Akte von der zuständigen Bußgeldstelle oder Polizeidirektion angefordert werden. Als Verkehrsrechtskanzlei haben wir den Vorteil, dass wir die Akte postalisch anfordern und anschließend auf mögliche Mess- und Formfehler analysieren können. Ohne rechtlichen Beistand müssen Sie die zuständige Behörde selbst besuchen und die Unterlagen vor Ort einsehen.

Sie haben bereits den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Dann nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Online-Check. Wir überprüfen Ihren Bescheid und geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Sofern ein Einspruch Sinn macht, können Sie uns gerne mit Ihrer Verteidigung beauftragen – Unsere Verkehrsrechtskanzlei mit Sitz in Potsdam hilft bundesweit.

Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin
Madeleine von Rüden
Rechtsanwältin
Einspruch prüfen
Nutzen Sie unser Online-Formular um eine kostenlose Einschätzung zu erhalten.
Zum Online-Check