Verkehrsrecht Potsdam

Geblitzt in Potsdam? Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht vor Ort

Ein Blitzer in der Stadt, eine Polizeikontrolle auf der A10 oder ein Rotlichtverstoß an der Kreuzung – kurz darauf liegt ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Als Kanzlei für Verkehrsrecht in Potsdam prüfe ich, ob der Vorwurf hält, und vertrete Sie gegenüber der Bußgeldstelle und vor dem Amtsgericht.

Welche Bußgeldstelle hat Ihnen geschrieben?

Wer in und um Potsdam geblitzt wird, bekommt Post von einer von zwei Behörden. Welche es ist, steht oben auf dem Schreiben – und das ist wichtig, weil sich Ablauf und Zuständigkeiten unterscheiden:

  • Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Potsdam (Friedrich-Ebert-Straße 79–81) – zuständig für Geschwindigkeitsverstöße an den städtischen Messstellen, für Rotlichtverstöße und für Parken und Halten im Stadtgebiet. Gemessen wird nur an Stellen, die die Verkehrsunfallkommission freigegeben hat.
  • Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee (Zentraldienst der Polizei) – zuständig für alles, was die Polizei feststellt, etwa Messungen auf der A10, der A115 oder den Bundesstraßen rund um Potsdam.

Hilft die Stadt Potsdam Ihrem Einspruch nicht ab, entscheidet das Amtsgericht Potsdam. Die Verhandlung findet dann direkt hier statt – mit kurzen Wegen zu meiner Kanzlei in der Berliner Straße.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – was jetzt zu tun ist

Der erste Brief ist meist ein Anhörungsbogen. Er ist noch keine Strafe, sondern die Aufforderung, sich zum Vorwurf zu äußern. Pflicht sind nur die Angaben zu Ihrer Person – zur Sache müssen Sie nichts sagen. Erst danach folgt der Bußgeldbescheid, und ab dessen Zustellung läuft die Frist.

  • Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor die Akte geprüft ist – ein vorschnelles „Ich bin gefahren“ lässt sich nicht zurücknehmen.
  • Notieren Sie das Zustellungsdatum des Bußgeldbescheids – der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde eingehen (§ 67 OWiG).
  • Bewahren Sie Umschlag und Schreiben auf und notieren Sie, was Sie über die Situation noch wissen: Uhrzeit, Verkehrslage, Beschilderung, Beifahrer.
  • Lassen Sie den Vorwurf prüfen, bevor Sie zahlen – mit der Zahlung wird der Bescheid samt Punkten und Fahrverbot endgültig.

Wo ich ansetze

Über die Akteneinsicht erhalte ich die Unterlagen, die Ihnen als Betroffenem nicht ohne Weiteres zugänglich sind: Messprotokoll, Messdatei, Eichschein, Schulungsnachweis des Messpersonals und das vollständige Beweisfoto. Typische Ansatzpunkte:

  • Fehlerhafte Messung – abgelaufene Eichung, falscher Aufbau, fehlende Schulung des Personals oder Auffälligkeiten in der Messdatei.
  • Fahreridentifizierung – ist auf dem Foto wirklich erkennbar, wer gefahren ist?
  • Verjährung – Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren grundsätzlich nach drei Monaten, wenn die Behörde nicht rechtzeitig tätig wird.
  • Formfehler im Bußgeldbescheid oder bei der Zustellung.
  • Fahrverbot – in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei beruflicher Existenzgefährdung, kann gegen eine höhere Geldbuße vom Fahrverbot abgesehen werden.

Mehr zu den einzelnen Verstößen: Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß und Handy am Steuer.

So gehe ich vor

  1. Ersteinschätzung – Sie schicken mir Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid, ich sage Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnen kann.
  2. Einspruch und Akteneinsicht – ich lege fristgerecht Einspruch ein und fordere die vollständige Akte samt Messdaten an.
  3. Prüfung – ich werte die Unterlagen aus und bespreche mit Ihnen, ob wir das Verfahren weiterführen oder den Einspruch zurücknehmen.
  4. Verhandlung – kommt es zur Hauptverhandlung, vertrete ich Sie vor dem Amtsgericht, bei Potsdamer Verfahren vor dem Amtsgericht Potsdam.

Häufige Fragen

Ich bin in der Probezeit geblitzt worden – was droht mir?

Bei einem schwerwiegenden Verstoß (A-Verstoß), etwa innerorts mehr als 20 km/h zu schnell, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre. Gerade hier lohnt es sich, den Bescheid genau prüfen zu lassen.

Muss ich angeben, wer gefahren ist?

Nein. Als Halter müssen Sie nur Angaben zu Ihrer eigenen Person machen. Kann die Behörde den Fahrer allerdings nicht ermitteln, kann sie eine Fahrtenbuchauflage verhängen. Wie Sie am besten reagieren, besprechen wir im Einzelfall.

Ab wann gibt es Punkte in Flensburg?

Ab einer Geldbuße von 60 Euro wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen – deshalb kann sich ein Einspruch auch bei scheinbar kleinen Verstößen lohnen.

Was kostet mich die Vertretung?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Die ausführliche Prüfung der Akte und die Vertretung sind kostenpflichtig; eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten in der Regel. Ohne Versicherung nenne ich Ihnen die Kosten vorab, damit Sie entscheiden können, ob sich der Einspruch für Sie rechnet.

Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin
Madeleine von Rüden
Rechtsanwältin in Potsdam
2 Wochen Frist

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie nur innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig – melden Sie sich deshalb frühzeitig.

Kontakt aufnehmen
Kanzlei VR Legal, Berliner Str. 113, 14467 Potsdam – telefonisch oder per Kontaktformular.
0331 / 279 767 50 Zum Kontaktformular