Aufhebungsvertrag und Sperrzeit: Die teure Falle beim Arbeitslosengeld
Ein Aufhebungsvertrag wird gern als die einvernehmliche, geräuschlose Trennung präsentiert – oft verbunden mit einer Abfindung und dem freundlichen Hinweis, man möge „am besten gleich unterschreiben“. Doch was wie ein gutes Angebot aussieht, kann Sie bares Geld kosten. Der Grund: die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Warum überhaupt eine Sperrzeit?
Das Arbeitslosengeld soll Menschen auffangen, die ihre Arbeit unverschuldet verlieren. Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, löst das Arbeitsverhältnis aber aktiv selbst mit auf. Die Agentur für Arbeit wertet das als Mitwirkung an der eigenen Arbeitslosigkeit und verhängt deshalb in aller Regel eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen (§ 159 SGB III).
In dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld. Zusätzlich verkürzt sich die Gesamtdauer Ihres Anspruchs. Eine Abfindung, die im Aufhebungsvertrag steht, kann diesen Verlust schnell ganz oder teilweise auffressen.
Kein Widerrufsrecht – die Unterschrift gilt
Anders als bei vielen Verbraucherverträgen gibt es bei einem Aufhebungsvertrag kein gesetzliches Widerrufsrecht. Haben Sie unterschrieben, sind Sie grundsätzlich gebunden. Nur in engen Ausnahmen – etwa bei einer widerrechtlichen Drohung – kommt eine Lösung in Betracht. Deshalb ist die Prüfung vor der Unterschrift so entscheidend, nicht danach.
Lässt sich die Sperrzeit vermeiden?
Manchmal ja. Eine Sperrzeit kann entfallen, wenn ein wichtiger Grund für die Beendigung vorliegt – etwa, wenn ohnehin eine rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung gedroht hätte und bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden (unter anderem die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist und eine Abfindung in einem festgelegten Rahmen). Das ist allerdings Einzelfallarbeit: Wird der Vertrag ungenau formuliert, trägt am Ende der Arbeitnehmer das Risiko.
Was Sie tun sollten, bevor Sie unterschreiben
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Niemand muss sofort entscheiden – Zeitdruck ist ein Warnsignal.
- Lassen Sie sich den Entwurf aushändigen und in Ruhe prüfen.
- Rechnen Sie die ALG-Folgen ein, nicht nur die Abfindungssumme.
- Holen Sie vor der Unterschrift anwaltlichen Rat ein.
Aufhebungsvertrag oder Kündigung abwarten?
Oft ist es günstiger, den Aufhebungsvertrag abzulehnen und es auf eine Kündigung ankommen zu lassen – dann greifen Kündigungsschutz, Fristen und die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt von den Details ab.
Fazit
Ein Aufhebungsvertrag ist nicht per se schlecht – aber er verdient eine genaue Prüfung, weil er Schutzrechte aufgibt und eine Sperrzeit auslösen kann. Alle Punkte, auf die es ankommt, finden Sie auf der Seite Aufhebungsvertrag prüfen lassen. Unterschreiben Sie im Zweifel lieber einen Tag später – nach anwaltlicher Prüfung.