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Barclays / easybank Kreditkarten-Betrug: Soforthilfe bei unberechtigten Abbuchungen

11. Februar 2026 Autor RA Madeleine von Rüden Madeleine von Rüden

Aktuell mehren sich Fälle, in denen Kunden von Barclays (inzwischen easybank) plötzlich mit hohen, nicht nachvollziehbaren Belastungen auf ihrem Giro- oder Kreditkartenkonto konfrontiert werden. Die Abbuchungen erfolgen häufig nachts und bewegen sich nicht selten im vierstelligen Zahlungsbetrag.

Besonders belastend: Die Betroffenen haben nach eigener Schilderung weder eine Zahlung freigegeben noch auf Phishing-Nachrichten reagiert oder sensible Daten weitergegeben.

Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht unterstütze ich geschädigte Kunden bundesweit dabei, ihr Geld zurückzufordern und ihre Rechte konsequent durchzusetzen.

Auffälliges Muster: Abbuchungen ohne erkennbare Mitwirkung der Kunden

Die mir geschilderten Sachverhalte ähneln sich:

  • Plötzliche Mitteilung über hohe Kreditkartenumsätze oder Überweisungen
  • Transaktionen, die der Karteninhaber nicht veranlasst hat
  • Keine Reaktion auf Phishing-Mails oder sonstige Betrugsversuche
  • Keine bewusste Freigabe per App oder mTan

Auf Nachfrage bei Barclays bzw. easybank erfolgt häufig zunächst keine oder nur eine stark verzögerte Reaktion.

Später erhalten Betroffene oftmals eine standardisierte Mitteilung: Die Zahlungen seien ordnungsgemäß per mTAN-Verfahren über eine hinterlegte Mobilfunknummer autorisiert worden.

Brisant dabei: Die verwendete Mobilfunknummer gehört nachweislich nicht dem betroffenen Kunden.

Registrierung einer fremden Mobilfunknummer – offene Fragen

In zahlreichen Fällen spricht vieles dafür, dass es Dritten gelungen ist, ein neues Mobilfunkgerät oder eine abweichende Telefonnummer im System zu hinterlegen und darüber Transaktionen freizugeben.

Wie es zu einer solchen Registrierung kommen konnte, ist im Einzelfall technisch aufzuklären. Denkbar sind unterschiedliche Ursachen im Registrierungs- oder Authentifizierungsprozess.

Problematisch: Pauschale Berufung auf angebliche mTAN-Freigaben

In der Praxis fällt auf:

  • Es werden häufig standardisierte Antwortschreiben der Barclays (jetzt: easybank) versendet
  • Es erfolgt kein konkreter Nachweis zur tatsächlichen Autorisierung
  • Die abweichende Mobilfunknummer wird nicht substantiiert erklärt
  • Eine individuelle Prüfung des Einzelfalls ist nicht erkennbar

Allein der Hinweis, eine Zahlung sei „per mTAN bestätigt“ worden, genügt rechtlich nicht automatisch als Beweis für eine wirksame Autorisierung durch den Kunden.

Ihre Rechte bei unberechtigten Kreditkartenabbuchungen

Die gesetzliche Regelung ist eindeutig:

Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen ist die Bank zur unverzüglichen Erstattung verpflichtet (§ 675u BGB).

Nur wenn dem Kunden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, kommt eine Haftung seinerseits in Betracht.

Gerade wenn:

  • keine Weitergabe von Zugangsdaten erfolgt ist,
  • keine Phishing-Handlung vorliegt,
  • eine fremde Mobilfunknummer zur Freigabe genutzt wurde,

bestehen regelmäßig sehr gute Argumente für eine Erstattungspflicht der Bank.

Sie wurden Opfer des Barclays / easybank-Betrugs?
Ich prüfe kostenlos und unverbindlich Ihre Ansprüche.
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Diese Schritte sollten Sie jetzt unternehmen

  1. Lassen Sie Ihre Kreditkarte bzw. Ihr Onlinebanking sofort sperren
  2. Widersprechen Sie unberechtigten Abbuchungen schriftlich
  3. Erstatten Sie Strafanzeige wegen Zahlungsbetrugs
  4. Sichern Sie alle Unterlagen (Mitteilungen, Kontoauszüge, SMS)
  5. Lassen Sie Ihre Ansprüche anwaltlich prüfen

Je früher gehandelt wird, desto besser sind regelmäßig die Erfolgsaussichten.

Ich setze Ihre Ansprüche bundesweit durch

Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht übernehme ich für Sie:

  • die rechtliche Prüfung der Autorisierung
  • die vollständige außergerichtliche Korrespondenz mit Barclays / easybank
  • die Durchsetzung Ihrer Rückerstattungsansprüche
  • die gerichtliche Geltendmachung, falls erforderlich

Meine Kanzlei vertritt Mandanten bundesweit. Ziel ist stets, dass Sie Ihren Zahlungsbetrag nach unberechtigten Abbuchungen oder Kreditkartenbetrug vollständig zurückerhalten.

Transparente Kosten – Unterstützung bei Rechtsschutz

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehme ich gerne die Deckungsanfrage für Sie.

Selbstzahler erhalten vor Mandatserteilung ein transparentes Kostenangebot, damit von Anfang an Klarheit besteht.

Eine anwaltliche Vertretung zu den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) kann ich in der Regel ab einem Streitwert von etwa 3.000 € anbieten.

Bei darunterliegenden Beträgen wäre eine individuelle Honorarvereinbarung erforderlich. Erfahrungsgemäß steht der damit verbundene Aufwand bei geringeren Schadenssummen jedoch häufig nicht in einem angemessenen Verhältnis zur möglichen Rückforderung.

Vor diesem Hintergrund liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit in diesem Bereich regelmäßig bei entsprechenden Schadenshöhen.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung

Wenn Sie von unberechtigten Abbuchungen bei Ihrer Barclays- bzw. easybank-Kreditkarte von mehr als 3.000 € betroffen sind, lassen Sie Ihre Ansprüche zeitnah von mir prüfen.

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches telefonisches Erstgespräch. Ich unterstütze Sie kompetent, spezialisiert und bundesweit bei der Rückforderung Ihres Geldes.

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