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Kleinanzeigen Betrugsmasche: Sicher-Bezahlen-Funktion als Phishing-Falle für Verkäufer

23. Februar 2026 Autor RA Madeleine von Rüden Madeleine von Rüden

Der Online-Marktplatz Kleinanzeigen (früher „eBay Kleinanzeigen“) ist nach wie vor einer der beliebtesten Orte für private Verkäufe. Doch wo viele seriöse Käufer und Verkäufer unterwegs sind, tummeln sich leider auch Betrüger.

Eine der derzeit häufigsten und gefährlichsten Maschen betrifft angebliche Kaufinteressenten, die die „Sicher Bezahlen“-Funktion missbrauchen – oder vielmehr: eine perfekt gefälschte Version davon.

So läuft die Betrugsmasche typischerweise ab

1. Erstkontakt über den Kleinanzeigen-Chat

Der vermeintliche Käufer meldet sich meist sehr schnell und zeigt sich ausgesprochen interessiert.
Die Kommunikation wirkt freundlich, aber zielgerichtet.

2. Der angebliche Käufer schlägt PayPal vor: „funktioniert angeblich nicht“

Viele Betroffene berichten, dass der Täter zunächst PayPal als Zahlungsmethode nennt.
Kurz darauf erklärt er jedoch, dass sein PayPal-Konto „ein Problem“ habe oder „kein Geld senden kann“. Durch die Nennung der Paypaladresse ist der der Betrüger nun im Besitz der E-Mailadresse des Verkäufers.

3. Ausweichen auf die „Sicher Bezahlen“-Funktion

Der Käufer schlägt dann vor, auf die Sicher Bezahlen-Funktion von Kleinanzeigen auszuweichen.

4. Der Verkäufer erhält eine täuschend echt gefälschte E-Mail

Der Verkäufer erhält eine täuschend echt gefälschte E-Mail, vermeintlich von Kleinanzeigen. Diese E-Mail sieht aus, als würde sie tatsächlich von Kleinanzeigen stammen – samt Logo, Farben, Absendername und professioneller Gestaltung.

Typische Inhalte:

  • Bestätigung über einen angeblich erfolgreichen Verkauf
  • Aufforderung zur „Konto-Verifizierung“
  • Ein Button oder Link, der zur angeblichen Bestätigung führt

5. Verifizierung – Eingabe sensibler Daten

Der Link führt auf eine täuschend echte Phishing-Seite.
Dort soll sich der Verkäufer „authentifizieren“, indem er folgende Daten eingibt:

  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Kreditkartennummer
  • Ablaufdatum
  • Dreistelliger Sicherheitscode (CVC)

Viele Betroffene gehen davon aus, dass dies Voraussetzung für eine Auszahlung über die „Sicher Bezahlen“-Funktion ist.

6. Nach Eingabe der Daten passiert – nichts

Der Käufer meldet sich nicht mehr.
Der angebliche Verkauf existiert nicht.
Die Anzeige läuft weiter.
Der Anbieter ahnt oft noch nichts.

7. Kurze Zeit später: unberechtigte Abbuchungen

Meist im Nachgang stellt sich heraus:

  • Es erfolgen Zahlungen im vier- bis fünfstelligen Bereich mit den abgegriffenen Kreditkartendaten.
  • Häufig berichtet werden Online-Zahlungen, digitale Güter oder Zahlungen an ausländische Dienstleister.
  • Teilweise kommen zusätzlich unberechtigte Abbuchungen vom Girokonto hinzu.
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Warum fallen selbst vorsichtige Nutzer auf diese Masche herein?

Die Betrüger nutzen:

  • täuschend echte Mails
  • vorhandenes Vertrauen in eine offizielle Bezahl-Funktion
  • psychologischen Druck („Ich möchte schnell kaufen“, „Bitte bestätigen Sie kurz“, etc.)

Das Opfer muss keine ungewöhnlichen oder offensichtlich verdächtigen Schritte gehen. Die Täuschung ist professionell aufgebaut.

Allein die Vielzahl betroffener Nutzer zeigt:
Es handelt sich nicht um ein individuelles Versagen, sondern um eine professionell organisierte Form des Online-Betrugs / Kreditkartenmissbrauchs.

Was sollten Betroffene sofort tun? – Erste Schritte

  1. Kreditkarte und Konten sofort sperren lassen.
    Banken haben 24/7-Notrufnummern.
  2. Online-Banking-Zugang sperren lassen.
  3. Unberechtigte Abbuchungen sofort melden.
  4. Anzeige bei der Polizei erstatten.
  5. Alle E-Mails, Chatverläufe und Screenshots sichern.
  6. Belege sammeln und Zeitpunkte dokumentieren.

Wie geht es danach weiter?

In vielen Fällen stellt sich die Frage:

  • Haftet die Bank?
  • Kann der Bankkunde seine Gelder zurückverlangen?
  • Liegt grobe Fahrlässigkeit vor?

Die Rechtsprechung ist bundesweit nicht einheitlich. Manche Gerichte unterstellen Verbrauchern grobe Fahrlässigkeit, andere erkennen jedoch an, dass die Täuschung so professionell ist, dass ein durchschnittlicher Nutzer sie nicht durchschaut.

Gerade wenn weitere Umstände dazukommen – etwa Abbuchungen trotz Überweisungslimit, Zugriffe auf Konten, die gar nicht zur Kreditkarte gehören oder ungewöhnliche technische Vorgänge – sprechen gute Argumente für eine Haftung der Bank.

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